Bald 12 Euro Abgabe pro PC?

Müncher Oberlandesgericht gibt der VG Wort Recht

Auch in der nächsten Instanz des bereits seit 2004 andauernden Rechtsstreits der VG Wort (Vereinigung von Autoren und Verlagen die Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten

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einnimmt) gegen Fujitsu Siemens fällte nun das Müncher Oberlandesgericht ein Urteil, das weder im Sinne der Verbraucher noch der Händler ist.
So gab das Gericht der VG Wort Recht und bietet damit die Grundlage für PCs beim Verkauf eine Pauschale von 12 Euro für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte zu fordern.

Der Betrag muss von den Verkäufern, egal ob Hersteller selbst oder Importeur, an die VG Wort gezahlt werden.
Diese verteilt das Geld anschließend an berechtigte Autoren, Verlage und sonstige Rechteinhaber.
Bislang ist Deutschland hiermit das einzige Land innerhalb der EU, in dem eine solche Abgabe möglich wäre.
Während die VG Wort damit argumentiert, dass bei einer durschnittlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren pro PC lediglich 2,40 Euro pro Jahr zu entrichten sind, kontert Fujitsu Siemens mit der These, dass Verbraucher zukünftig lieber im europäischen Ausland kaufen würden, um die Abgabe zu umgehen.
Unserer Auffassung nach geht es bei dem Rechtsstreit jedoch mehr ums Prinzip als um den eigentlichen Betrag, der in der Tat im Verhältnis zum Kaufpreis eines PCs relativ gering ist. Auch werden Verbraucher kaum wegen einer Abgabe von 12 Euro im Ausland bestellen, allein schon wegen der meist zusätzlich anfallenden Portokosten.

Quelle: Eigene

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