Uber beugt sich deutschen Gerichtsurteilen

Kämpft erstmals nicht gegen die Regelungen an

Der Dienst Uber arbeitet mit einer App, um Fahrer und Fahrgäste aneinander zu vermitteln. Für seinen Service kassiert der Anbieter dann über 20 % des Fahrpreises. Dabei gibt es verschiedene Angebote, etwa Mietwagen mit Fahrer (UberBlack), rein private Fahrer (UberPop) sowie Taxis (UberTaxi). In vielen Ländern, unter anderem Deutschland, muss sich Uber vor Gericht verantworten, da man gängige gesetzliche Regelungen für Taxiunternehmen mit seinem Geschäftsmodell unterlaufe. Speziell UberPop steht hierzulande in der Kritik.

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Uber gibt deswegen in Deutschland nun weiter nach und fügt sich einem Urteil des Frankfurter Landgerichts. So darf man in den Städten Frankfurt und München, genau wie bereits Berlin, Düsseldorf und Hamburg, nur noch 35 Cent pro Kilometer an Fahrkosten berechnen. Uber wehrt sich zwar nicht gegen das Urteil, gibt aber zu Protokoll, es verkörpere “eine Niederlage für all diejenigen, die mehr Wahlmöglichkeiten für ihre persönliche Mobilität schätzen”. Demnach werde die neue Preisgestaltung das Anbieten der Dienste über UberPop für Fahrer nun deutlich unattraktiver machen, so dass mit abnehmenden Angeboten zu rechnen sei.

Uber kann zwar weltweit hohe Einnahmen verbuchen, steht aber immer wieder in der öffentlichen Kritik: So lege der Anbieter zu wenig Wert darauf nur qualifizierte Fahrer zuzulassen und die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen.

Quelle: Reuters

André Westphal

Redakteur

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