Frankreich sperrt Websites ohne Gerichtsbeschluss

Kontroverses Anti-Terror-Gesetz tritt in Kraft

In Frankreich ist heute ein umstrittenes Gesetz in Kraft getreten, das es der Regierung erlaubt Websites auch ohne Gerichtsbeschlüsse sperren zu lassen. Die Provider sind dann innerhalb des Landes verpflichtet direkt auf behördliche Anfragen zu reagieren. Klar, dass diese kontroverse Regelung bereits sehr umstritten ist und scharf durch Bürgerrechtler kritisiert wird – erlaubt sie doch theoretisch eine Art Internet-Zensur. Zwar will man nur Websites mit “terroristischen Inhalten” sperren, doch der Grundstein für Erweiterungen ist nun gelegt.

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Vorgelegt wurde das Gesetz in Frankreich bereits im Oktober 2014 und beschleunigt durch den Senat geschleust. Innerhalb von 24 Stunden müssen Provider nun in Frankreich nach Anfragen durch die Cyber-Crime-Behörde sofort betroffene Websites blockieren. User, die auf eine blockierte Website zugreifen wollen, sollen dann zu einer Informationsseite des Innenministeriums weitergeleitet werden. Fälschlicherweise vorgenommene Blockaden lassen sich zwar anfechten, das genaue Procedere ist aber noch offen. So will die Regierung strittige Websites jeweils einmal im Vierteljahr prüfen und bei einem Irrtum wieder freischalten.

Kritik kommt vor allem von der frz. Bürgerrechts-Organisation La Quadrature du Net. Letztere wirft der Regierung eine Beschneidung der Redefreiheit vor. Zumal sich derlei Blockaden selbst für Laien leicht umgehen lassen und in der Praxis keinerlei Schutz bieten. Der Staat gaukele seinen Bürgern einen Schutz nur vor, schränke aber gleichzeitig ihre Rechte ein.

Quelle: LaQuadrature

André Westphal

Redakteur

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